ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Industriecenter Holger Specht
§ 1 Allgemeines
Alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Fa. Industriecenter Holger Specht - nachfolgend „Anbieter“ genannt - und deren Kunden entstehen, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt.
Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB werden selbst bei deren Kenntnis oder einer vorbehaltlosen Warenauslieferung durch den Anbieter nicht Vertragsbestandteil; etwas anderes gilt nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebot und Annahme
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar, dass der Anbieter innerhalb von 1 Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.
(2) Angebotsbindung
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält der Anbieter sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Preise
Der Kaufpreis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung Bei einem Warenwert unter 50,00 € fällt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von pauschal 15,00 € an. Die Lieferung erfolgt ab Werk.
(2) Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt der Anbieter 2 % Skonto.
Bei der Zahlungsweise Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Nachnahmesendungen entsteht der Zahlungsverzug bei Nichtentgegennahme der Nachnahmesendung. Zahlungsverzug tritt nicht ein, wenn der Kunde zur Leistung nicht verpflichtet ist oder die Verzug begründenden Merkmale nicht verschuldet hat.
(3) Zahlungsweise
Die Bezahlung erfolgt per Nachnahme, Überweisung, Vorkasse oder Bankeinzug, sofern dem Kunden keine unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zustehen. Bei einer erstmaligen Auslandsbestellung ist die Bezahlung ausschließlich per Vorkasse möglich, wobei vom Kunden die Kosten der Auslandsüberweisung zu tragen sind. Diese belaufen sich wie folgt:
(4) Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen auf den Kunden über. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Hauptsitz vom Anbieter. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser sich in Annahmeverzug befindet.
§ 5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis bezahlt ist.
§ 7 Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen:
(1) Nacherfüllungsanspruch
Der Anbieter leistet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); dabei angefallene Aufwendungen werden dem Kunden durch den Anbieter nicht erstattet.
(2) Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.
(3) Mängelanzeige und Beweislasttragung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(4) Transportschäden
Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter diese unverzüglich mitzuteilen und diesen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Unter anderem hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.
(5) Gewährleistungsfristen
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
(7) Garantiebedingungen
Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten und stellt keinesfalls eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren dar.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Anbieters zuständig ist. Der Anbieter ist aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand der AGB: 09/2009
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